AG Kindeswohl Landshut
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Rechtliche Grundlagen zum Kinderschutz

Am 1. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verbessert den Kinderschutz in Deutschland deutlich. Es bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren - angefangen bei den Eltern, über die Kinderärzt:innen oder Hebammen bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.

Kernstück des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) insbesondere jedoch § 3 KKG, in dem auf die Intensivierung und die Bedeutsamkeit der Vernetzung aller Fachdisziplinen verwiesen wird und § 4 KKG, in dem die Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung geregelt sind.

Medizinische Kinderschutzarbeit
im Kinderkrankenhaus St. Marien Landshut

Nach einer zweijährigen Projektphase konnte im Kinderkrankenhaus St. Marien 2020 ein festes, interdisziplinäres Team aus Kinder- und Jugendärzt:innen, Kinder- und Jugendpsychiater:innen, Psycholog:innen, Sozialpädagog:innen und Pflegefachkräften implementiert werden.

Die Kinderschutzgruppe arbeitet eng mit niedergelassenen Kinderärzt:innen sowie den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und den Fachberatungsstellen für Frühe Hilfen zusammen insbesondere im Kontext der präventiven Unterstützung.

Betreut und beraten werden Familien, deren Kinder sich in stationärer Behandlung befinden oder ambulant vorgestellt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die diagnostische Abklärung bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch.

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Kinderschutz funktioniert nicht ohne Kooperation. Im Klinikalltag fängt dies bei der Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen innerhalb der Klinik an, setzt sich bei den Bemühungen der Kinderschutzgruppe um eine gute Kooperation mit den Eltern fort und mündet in der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen außerhalb der Klinik.

Innerhalb der Kinderklinik ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit wichtig, um Diagnosen sicher stellen und angemessen handeln zu können. Nur gemeinsam sind tragfähige Entscheidungen möglich, um Kinder zu schützen und Eltern zu helfen.

Familien, in denen es zu Vernachlässigung oder Gewalt kommt, brauchen oft längerfristige nicht-medizinische Hilfen. Die Kinderklinik kann solche Hilfen nicht gewährleisten. Deshalb gibt es hierfür eine enge Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und dem lokalen Netzwerk. Auch ein kurzfristig nötiger Schutz eines Kindes ist so zeitnah, z.B. durch eine Inobhutnahme des Kindes durch ein Jugendamt, möglich.

Ebenso wichtig wie die soziale ist die medizinische und psychotherapeutische Nachbetreuung der Kinder. Diese erfolgt in der Regel ambulant über unser Sozialpädiatrisches Zentrum. Stationäre medizinische Hilfen gibt es z.B. durch das Zentrum für Integrative Medizin und Psychosomatik (ZIP) am Kinderkrankenhaus St. Marien oder über unsere Vermittlung in stationäre Therapie- oder Rehabilitationseinrichtungen für Kinder, bei denen oft auch die Eltern mitaufgenommen werden können.

Um Schutz und Hilfen gewährleisten zu können, ist deshalb auch die enge Zusammenarbeit außerhalb der Kinderklinik mit anderen Einrichtungen, insbesondere den Jugendämtern von großer Bedeutung. In speziellen Fällen kooperiert die Kinderschutzgruppe darüber hinaus mit Familiengerichten und der Polizei.

Seit 2018 gibt es schriftliche Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Kinderkrankenhaus St. Marien und den Jugendämtern von Stadt und Landkreis Landshut, Landkreis Dingolfing-Landau, Stadt und Landkreis Straubing und Landkreis Erding, die jährlich unter Einbezug aller Beteiligten ergänzt bzw. aktualisiert werden. In dieser Kooperationsvereinbarung ist die fallbezogene Zusammenarbeit im Kinderschutz geregelt.

Die vereinbarten Handlungsabläufe, Kommunikationswege und Ansprechpartner:innen erhöhen die Handlungssicherheit aller Kooperationspartner:innen und leisten damit einen Beitrag, Kinder effektiv zu schützen und Familien adäquat zu helfen.

Die Kinderschutzgruppe bietet Fortbildungen zum medizinischen Kinderschutz an.

Bei Interesse können Sie uns gerne unter der Mailadresse info@kindeswohl-landshut.de kontaktieren.

Medizinische Kinderschutzarbeit
außerhalb St. Marien

Die Bayerische Kinderschutzambulanz ist Kompetenzzentrum in allen Fragen zum medizinischen Kinderschutz. Bei Verdacht auf körperliche, emotionale oder sexuelle Gewalt sowie auf Vernachlässigung werden Untersuchungen und Beratungen für Betroffene, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Kliniken sowie für Mitarbeiter:innen der Jugendhilfe angeboten.

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Die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin, kurz DGKiM, wurde durch Kinderärzt:innen, Kinderchirurg:innen, Kinderpsychiater:innen, Kinderpsycholog:innen, Sozialar-beiter:innen und Sozialpädagog:innen am 17.05.2008 in Kassel gegründet. Gemeinsames Ziel ist die praktisch-ärztliche, klinische und wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Erkennung und Verhinderung von Gewalt und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen zu fördern.

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Die Hotline richtet sich an medizinisches Fachpersonal, also z.B. Ärzt:innen (in Kliniken oder in Niederlassung), Zahnärzt:innen, niedergelassene (Kinder- und Jugendlichen-) Psychotherapeut:innen und Mitarbeiter:innen der Pflege, der Rettungsdienste etc. sowie an Fachpersonal aus Kinder- und Jugendhilfe also z.B. Mitarbeiter:innen des Jugendamtes, Sozialarbeiter:innen, Familienhelfer:innen etc. und Fachpersonal des Familiengerichts.

Die Hotline bietet bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch eine direkt verfügbare, kompetente, praxisnahe und kollegiale Beratung und Fallbesprechung. Die Fallverantwortung bleibt bei den Anrufenden.

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Die RemApp ist ein telemedizinischer Konsildienst der Bayerischen Kinderschutzambulanz, die es ermöglicht, Verdachtsfälle von Vernachlässigung oder Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen datenschutzgesichert vorzustellen. Dabei können anfragende Ärztinnen und Ärzte und Fachkräfte der Jugendämter sowohl via App als auch in einer Webanwendung Kinderschutzfälle für ein Konsil durch das erweiterte Team der Bayerischen Kinderschutzambulanz vorstellen und an virtuellen Fallkonferenzen teilnehmen. Alle Anwendungen in der RemApp sind DSGVO-konform programmiert. Die RemApp ersetzt das bisherige Konsil „Remed-Online“.

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